Beim eVisitor werden zwei Zeiträume oft vermischt: die Gültigkeit des Visums (12 Monate) und die erlaubte Dauer eines einzelnen Aufenthalts (3 Monate).
Die Gültigkeit
Das Visum gilt 12 Monate ab dem Tag der Erteilung – nicht ab der Einreise. Läuft Ihr Reisepass vorher ab, endet die Nutzbarkeit mit dem Pass.
Der Aufenthalt
Jede einzelne Einreise darf bis zu 3 Monate dauern. Innerhalb der Gültigkeit können Sie beliebig oft einreisen, solange jeder Aufenthalt diese Grenze einhält.
Beispiel für eine längere Reise
- Erteilung im März: das Visum gilt bis März des Folgejahres.
- Einreise im April, Aufenthalt bis Juli – das sind 3 Monate und damit die Obergrenze.
- Ausreise nach Neuseeland, danach erneute Einreise nach Australien: eine neue Zählung beginnt.
Kurze Aus- und Wiedereinreisen allein mit dem Ziel, die Frist neu zu starten, fallen bei der Grenzkontrolle auf. Über Einreise und zulässige Dauer entscheidet die Australian Border Force im Einzelfall.
Wenn Sie länger bleiben möchten
Eine Verlängerung des eVisitor im Land ist nicht vorgesehen. Wer länger bleiben will, muss ein anderes Visum beantragen – und das in der Regel von außerhalb Australiens.
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Dies ist ein unabhängiger Ratgeber. Er steht in keiner Verbindung zur australischen Regierung oder zum Department of Home Affairs, und wir reichen keine Anträge ein. Das eVisitor ist kostenlos – beantragen Sie es immer über die offizielle Website.